26.05.2010

Innenminister Peter Huber (Foto: TIM)
Thüringen wird Hundehalter künftig stärker in die Pflicht nehmen. Wer gefährliche Hunde hält, muss künftig eine Sachkundeprüfung absolvieren, kündigte Innenminister Peter Huber am Mittwoch in Erfurt an. Auch andere bereits bestehende Vorschriften sollen ergänzt oder verschärft und in ein Gesetz gefasst werden.
Das Problem besteht „am anderen Ende der Leine“ beim Halter, begründete Huber den Vorstoß. Die bisher gültige Gefahrenhundeverordnung werde in ein „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren“ überführt.
Hohe Anforderungen an Halter
Für gefährliche Hunde werde eine Erlaubnispflicht eingeführt. Sie setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Außerdem müsse der Halter eine Sachkundeprüfung einer zertifizierten Stelle bestehen, die sich nur auf den gehaltenen Hund bezieht. Auch dürfen keine Zweifel über die Zuverlässigkeit des Halters bestehen. Vorstrafen wegen Raub, Zuhälterei, Drogen oder Trunkenheitsfahrten schließen eine Erlaubnis zur Hundehaltung aus. Vorgeschrieben wird auch eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung.
Keine Rasseliste
Eine Rasseliste verbotener Hunde wird es in Thüringen nach Angaben Hubers nicht geben. Ein komplettes Verbot so genannter Kampfhunde sei rechtlich nicht möglich. Zudem gebe es Hunderassen wie Schäferhunde oder Golden Retriever, die ebenfalls als beißfreudig gelten. Deshalb werde im Gesetz definiert, was gefährliche Hunde sind. Es handle sich dabei um Tiere, die entsprechend gezüchtet oder abgerichtet worden sind, aber auch um Tiere, die durch Beißen, Hetzen oder übermäßige Kampfbereitschaft auffällig geworden sind. Auch Tiere mit einer gewissen Mindestgröße können als potenziell gefährlich eingestuft werden.
Gesetz im August im Landtag
Huber will noch in dieser Woche einen Referentenentwurf für das Gesetz in die Ressortabstimmung geben. Bis August könnte der Gesetzentwurf im Landtag eingebracht werden.
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