10.06.2010
Kosten für Reisen eines Unternehmers mit Politikern können steuerlich als Betriebsausgaben absetzbar sein. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof und verwies ein Verfahren an das Finanzgericht zurück. (Urteil vom 09.03.10 VIII R 32/07)
Der Kläger hatte als Mitglied einer Wirtschaftsdelegation an Auslandsreisen des Ministerpräsidenten und des Wirtschaftsministers seines Bundeslandes teilgenommen. Die Kosten der jeweiligen Reisen hatte die Aktiengesellschaft übernommen, in der der Kläger Alleingesellschafter ist.
Das Finanzgericht (FG) war der Meinung, die Reisen seien überwiegend privat veranlasst. Die von den Klägern erhoffte Anbahnung geschäftlicher Kontakte sei zu unsicher gewesen, um von einem betrieblichen Interesse ausgehen zu können. Das FG hatte deshalb verdeckte Gewinnausschüttungen in Höhe der Reisekosten angenommen.
Der BFH hob das Urteil des FG nun auf und verwies die Sache an das FG zurück. Die vom FG vorgenommene Abwägung beurteilte der BFH als fehlerhaft. Deshalb muss es nun im zweiten Rechtsgang noch einmal prüfen, ob die Reisen beruflich veranlasst waren.
Nach Auffassung des BFH ist aufgrund der Auswahl der Reiseteilnehmer durch das zuständige Ministerium im Regelfall die von den Klägern in Anspruch genommene Aussicht auf Anbahnung von Geschäftskontakten als hinreichendes betriebliches Interesse anzuerkennen. Eine private Veranlassung der Reisen sei aufgrund des Programmablaufs grundsätzlich ausgeschlossen gewesen.
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