Wirtschaft & Politik

23.06.2010

Kritik an BAG-Urteil zur Tarifpolitik

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Aufgabe der Tarifeinheit in Betrieben ist in Thüringen auf Kritik gestoßen. „Dieses Urteil ist ein schwerer Schlag gegen das Prinzip einer fairen Tarifpartnerschaft“, sagte Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig. „Damit wird ein erfolgreiches Prinzip gefährdet.“

Machnig unterstützte die Kritik von Arbeitgeberpräsident Hundt, der eine Spaltung der Belegschaften und eine Vervielfachung der Konflikte befürchtet. Gemeinsam mit DGB und Arbeitgebern machte er sich für eine gesetzliche Absicherung der Tarifeinheit stark. 

Das Bundesarbeitsgericht hatte zuvor in einer Grundsatzentscheidung das Prinzip der Tarifeinheit aufgegeben. Künftig sollen in einem Unternehmen auch mehrere Tarifverträge gelten dürfen, entschied das höchste deutsche Arbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt. Es gebe keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können, befand das Gericht.

Aus für faire Tarifauseinandersetzung

„Das heutige Urteil bedeutet das Aus für faire Tarifauseinandersetzungen“, sagte Machnig. Was sich jahrzehntelang in der Bundesrepublik bewährt habe, die Verhandlung zwischen der stärksten Gewerkschaft und dem Arbeitgeberverband, werde jetzt hinfällig. Ab jetzt ziehe das Windhundverfahren in die Tarifverhandlungen ein: Welche Gewerkschaft am schnellsten ist und am wenigsten fordert, mit der werde ein Tarifvertrag abgeschlossen. „Arbeitgeber können versuchen, sich Gewerkschaften zu halten, die ihnen genehm sind“, befürchtet der Minister. Die Position der Arbeitnehmervertretungen werde nach diesem Urteil enorm geschwächt. Auch drohe die Gefahr, dass die Belegschaft untereinander ausgespielt werde. Das Urteil könne dazu führen, dass neue Dumping-Gewerkschaften an die Verhandlungstische kommen.

Bärendienst auch für Arbeitgeber 

Aber auch den Arbeitgeberverbänden habe das Bundesarbeitsgericht einen Bärendienst erwiesen: Diese hätten keine verlässlichen und erprobten Partner mehr für ihre Tarifverhandlungen. Der Minister teilt die Position von Arbeitgeberpräsident Hundt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen müssen, woran sie sind.

Tarifeinheit gesetzlich regeln

Machnig forderte die Bundesregierung auf, die Tarifeinheit gesetzlich abzusichern. Es solle der Tarifvertrag mit der Gewerkschaft gelten, die die meisten Mitglieder in einem Unternehmen hat. Damit schließt sich Machnig der Forderung von DGB und Arbeitgebern an.

Auch der Vorsitzende der Fraktion der Linken im Landtag, Bodo Ramelow forderte den gesetzgeber zum Handeln auf. Dieser müsse durch Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns und durch Novellierung arbeitsrechtlicher Vorschriften dem Grundsatz der Tarifeinheit wieder Geltung zu verschaffen. Gesetzliche Änderungen seien auch deshalb notwendig, um innerbetriebliche Konkurrenz zulasten der Arbeitnehmer zu verhindern. „Mehrere Tarifverträge zuzulassen, bedeutet auch, dass höhere Standards eines Tarifvertrags durch niedrigere Standards eines anderen Tarifvertrags in ein und demselben Betrieb unterlaufen werden. Das ist mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz nicht hinnehmbar. Es muss gelten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit", betontw Ramelow.

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