Ratgeber

27.05.2010

Erstmalig wird Filternachrüstung von kleinen Nutzfahrzeugen gefördert

Erstmalig wird ab 1. Juni 2010 auch die Nachrüstung von leichten Nutzfahrzeugen bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtmasse mit einem Festbetrag von 330 Euro gefördert. Das gelte allerdings nicht rückwirkend, wie die Handwerkskammer Erfurt am Donnerstag erläuterte.

Die Förderung für Nutzfahrzeuge erfolge nur für Nachrüstungen zwischen dem 13. Mai 2010 und dem 31. Dezember 2010, soweit der Antrag auf Förderung zwischen dem 1. Juni 2010 und dem 15. Februar 2011 gestellt wird. Anträge (www.pmsf.bafa.de) könnten erst ab dem 1. Juni 2010 eingereicht werden. Vorher eingereichte Anträge würden nicht bearbeitet.

Auch schwerere Nutzfahrzeuge einbeziehen

Die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern begrüßt, dass sich die Bundesministerien auf eine Förderung der Rußpartikelfilternachrüstung für leichte Nutzfahrzeuge verständigt haben. Auf Kritik stößt jedoch, dass entgegen den Forderungen des Handwerks weiterhin alle Nutzfahrzeuge zwischen 3,5 und 12 Tonnen von den Fördermaßnahmen ausgenommen sind. "Diese Förderlücke ist sachlich nicht begründet und muss schnellstens geschlossen werden", sagte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Rolf Ostermann.

Schnell handeln

Da in diesem Jahr durch die Einbeziehung von leichten Nutzfahrzeugen und die zunehmende Verbreitung von Umweltzonen mit einer vorfristigen Ausschöpfung des Fördervolumens zu rechnen ist, rät die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern betroffenen Handwerkern, Nachrüstung und Antragsstellung möglichst zeitnah in den folgenden Monaten umzusetzen. Ausgezahlt wird in der Reihenfolge der beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eingegangenen vollständigen Antragsunterlagen.

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