28.04.2010
Die Landesregierung will sich in den laufenden Verhandlungen über die SGB-II-Reform dafür einsetzen, dass Thüringen eine angemessene Zahl zusätzlicher Optionskommunen erhält. „Wir beanspruchen zumindest zwei bis drei der bundesweit 41 zusätzlich geplanten Optionen“, sagte Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig.
Darüber hinaus spreche sich Thüringen dagegen aus, von vornherein nur eine begrenzte Anzahl von Optionskommunen in der Verfassung zuzulassen. „Wir brauchen Handlungsspielräume, um auf die Entwicklung der kommenden Jahre flexibel reagieren zu können“, sagte Machnig am Mittwoch bei einem Treffen mit Vertretern von Thüringer ARGEN, Optionskommunen, Landkreisen und der Bundesagentur für Arbeit in Erfurt. Dieser Punkt sollte in der Verfassung daher offener geregelt werden.
Thüringen trägt Kompromiss mit
Der Minister machte deutlich, dass Thüringen den gemeinsamen Kompromiss der Länder mitträgt, der eine Zahl von bundesweit insgesamt 110 Optionskommunen (bisher: 69) und damit eine Begrenzung auf höchstens 25 Prozent der Aufgabenträger im Bereich der Grundsicherung vorsieht. „Es muss aber möglich sein, künftig auch von dieser Regelung abweichen zu können und bei Bedarf weitere Optionskommunen zuzulassen“, betonte Machnig.
Transparentes Verfahren
Der Minister sagte für die Auswahl der Thüringer Optionskommunen ein transparentes Verfahren zu, das sich allein an fachlichen und nicht an politischen Kriterien orientieren werde. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass das Interesse der Landkreise an einer solchen Optionslösung in Thüringen die Zahl tatsächlicher Optionsmöglichkeiten übersteigen wird. Die Entscheidung über die Zulassung soll noch dieses Jahr erfolgen. „Es geht darum, schnell Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen, damit sie sich wieder auf das Wesentliche – die Betreuung und Integration der Arbeitslosen – konzentrieren können.“
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