Gutachter zweifelt an Verfassungsmäßigkeit des Ladenöffnungsgesetzes
Ein im Auftrag der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt erstelltes Gutachten zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes. Das Beschäftigungsverbot für zwei Samstage im Monat sei ein übermäßiger Eingriff in Grundrechte, erklärte der Gutachter, der ehemalige Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofes, Harald Graef. Die FDP-Fraktion im Landtag erwägt daher, in einer Normenkontrollklage das Gesetz verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen.
„Das Gutachten belegt eindeutig, dass der Landesgesetzgeber in den abgesteckten Bereich der Grundrechte eingegriffen hat“, sagte IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser am Dienstag bei der Vorstellung des Gutachtens in Erfurt. Er sprach sich daher dafür aus, die entsprechende Passage des Gesetzes wieder zu streichen.
Das Ende vergangenen Jahres in Kraft getretene Gesetz schreibt vor, dass Arbeitnehmer im Handel an zwei Samstagen im Monat frei haben müssen. Die IHK und der Einzelhandel argumentieren, dass der Samstag Bestandteil der tarifvertraglich vereinbarten Fünf-Tage-Woche sei. Zudem sei der Samstag der umsatzstärkste Tag und damit für das provisionsabhängige Einkommen der Verkäufer notwendig.
Verstoß gegen Tarifrecht
Verfassungsrechtler Graef kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass der Landesgesetzgeber zu einem solchen Verbot gar nicht befugt war. Für Arbeitsrecht- und Arbeitsschutzfragen sei der Bund zuständig. Auch sei mit dem Gesetz in die Tarifautonomie eingegriffen worden, da die Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse den Tarifvertragsparteien obliege. Ferner werde das Grundrecht auf Berufsausübung über Gebühr eingeschränkt.
Graef sagte, mit einer von der Landesregierung angekündigten Verordnung, die Ausnahmeregelungen festlegen soll, ließe sich das Gesetz nicht heilen. Zudem kritisierte er, dass die Landsregierung ein vom Landtag verabschiedetes Gesetz nicht umsetze.
FDP will Normenkontrollklage
FDP-Landeschef Uwe Barth, der zugleich auch Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion ist, bezeichnete das Vorgehen der Landesregierung als inakzeptabel. Seine Fraktion erwäge eine Normenkontrollklage. Nach Prüfung des Gutachtens wolle die Fraktion bis Ende des Monats eine entsprechende Entscheidung fällen. Das Verbot, an zwei Samstagen zu arbeiten, komme einem teilweisen Berufsverbot für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich.
10.04.2012
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