Keine Einheitlichkeit bei „Abhebungsgebühr“ an fremden Banken.
Banken und Sparkassen müssen künftig die Gebühren offen legen, die sie für Barabhebungen an ihren Automaten erheben. Darauf hat die Verbraucherzentrale Thüringen hingewiesen. Ab 15. Januar müssen sie den exakten Betrag vor der Auszahlung auf dem Bildschirm angeben. Wer bis dahin technisch noch nicht so weit ist, wird stattdessen einen Aufkleber am Automaten anbringen. So könne der Kunde vor dem Abheben entscheiden, ob er das Entgelt akzeptiert oder den Automaten eines günstigeren Instituts nutzt.
Gerade in den ländlichen Regionen Thüringens gebe es aber diese Wahlmöglichkeiten kaum, erklärte die Verbraucherzentrale. Wie viel fremde Kunden zahlen müssen, könne jede Bank und Sparkasse selbst festlegen. Die von den Verbraucherzentralen geforderte generelle Obergrenze gebe es nicht.
Die Privatbanken im Bundesverband Deutscher Banken haben sich laut Verbraucherzentrale geeinigt, von Fremdkunden maximal 1,95 Euro pro Abhebung zu verlangen. Darüber hinaus gebe schon jahrelang Kooperationen und Verbünde, in denen die Banken völlig auf diese Gebühren verzichten. Das werde fortgeführt.
Sparkassen und Volksbanken lehnten es bisher ab, sich auf ein einheitliches maximales Entgelt festzulegen. Jede Sparkasse und jede Volksbank entscheide selbst, wie viel fremde Kunden zahlen müssen. Es sei nicht auszuschließen, dass ein Institut unterschiedliche Gebühren je nach Standort seiner Automaten verlangt.
14.01.2011
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