Mehr Spielraum für die Kommunen bei der Festsetzung der Straßenausbaubeiträge
Die Thüringer Kommunen werden in Zukunft deutlich mehr Spielraum bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen bekommen. Das sieht ein von Innenminister Peter Huber am Mittwoch vorgelegter Gesetzentwurf vor. Damit soll der seit Jahren schwelende Streit um die Satzungen der Kommunen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen beigelegt werden. Viele Kommunen hatten trotz der gesetzlichen Pflicht in der Vergangenheit keine Beiträge erhoben.
„Grundsätzlich werden wir an der Pflicht zum Erlass von Straßenausbaubeitragssatzungen festgehalten“, sagte Huber am Mittwoch in Erfurt. Mit dem Gesetzentwurf würden die Interessen derer gewahrt, die sich an Recht und Gesetz gehalten hätten. Zugleich würden die Grundeigentümer nicht über Gebühr belastet, die bisher wegen fehlender Satzungen keine Beiträge zahlen mussten.
Anteilmäßige Finanzierung möglich
Den finanziell leistungsfähigeren Kommunen werde in Zukunft ein größeres Ermessen bei der Bestimmung ihres Gemeindeanteils eingeräumt, sagte Huber. Dies bedeute dass bei Anliegerstraßen der Gemeindeanteil von jetzt 20 bis 30 Prozent auf bis zu 80 Prozent erhöht werden kann. Bei innerörtlichen Straßen könne der Gemeindeanteil von jetzt 40 bis 60 Prozent auf bis zu 85 Prozent angehoben werden und bei Straßen mit überörtlichem Durchgangsverkehr von jetzt 70 bis 80 Prozent auf bis zu 90 Prozent.
An Bedingungen geknüpft
Als Voraussetzungen dafür nennt der Gesetzentwurf u.a., dass die Kommunen schuldenfrei sein müssen oder nur einen Schuldenstand von höchstens 150 Euro je Einwohner zum 31.12. des Vorjahres aufweisen. Zudem dürfe die Kommune bislang keine Bedarfszuweisungen in Anspruch genommen haben bzw. darf sie diese nach Erhöhung des Eigenanteils nicht benötigen. Ebenso darf keine Kreditaufnahme geplant sein. Mit Blick auf den Schuldenstand zum 31. Dezember 2009 würden ca. 26 Prozent aller Gemeinden diese Voraussetzung erfüllen.
Schutz vor Luxus-Maßnahmen
Eine weitere Neuregelung betrifft nach dem Gesetzentwurf, der noch im November dem Landtag zugeleitet werden soll, die umfassende Information der Betroffenen, bevor Ausbaumaßnahmen begonnen werden. Da viele Bürger oft von „Luxus“-Ausbaumaßnahmen sprechen, müssen schon die Planungsunterlagen, die der Bürger einsehen kann, zukünftig nicht nur die gewählte Ausbauvariante enthalten, sondern auch Ausbaualternativen dazu. „Ich verspreche mir davon, dass schon lange vor Beginn der Maßnahme eine frühzeitige inhaltliche Auseinandersetzung aller Betroffenen mit dem geplanten Vorhaben erfolgt“, erläuterte der Innenminister.
Übergangsfristen vorgesehen
Um sicherzustellen, dass die Kommunen, ihrer Pflicht zum Erlass von Ausbaubeitragssatzungen und damit der Beitragserhebung nachkommen, enthält der Gesetzentwurf eine Befristung. Innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die Ausbaumaßnahme beendet wurde, müssen die Kommunen eine Satzung beschlossen haben. Übergangsweise beginnt diese 4-Jahres-Frist für Maßnahmen, die vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes beendet wurden, mit Ablauf des 31.12.2011. Für Maßnahmen die vor dem 1.1.2007 beendet wurden, muss die Gemeinde innerhalb eines Jahres nach In-Kraft-Treten des Gesetzes entscheiden, ob die Ausnahmetatbestände für den Verzicht auf eine Beitragserhebung vorliegen. Ansonsten muss innerhalb dieses Jahres eine Satzung beschlossen werden.
22.09.2010
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