Bald neue Vorschriften für Online-Handel
Für den Online-Handel treten bald neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Sie sollen verhindern, dass Käufer auf so genannte Abofallen hereinfallen. Mit dem ab 1. August geltenden Gesetz zum Verbraucherschutz vor Kostenfallen im Internet gelten für Onlineshops zusätzliche Informationspflichten und verschärfte Anforderungen beim Zustandekommen von Verträgen, wie die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt am Montag mitteilte.
„Bei jeder kostenpflichtigen Bestellung im Internet muss der Verbraucher nun unmittelbar vor dem Abschicken klar und verständlich über alle wesentlichen Vertragsinformationen, wie Produktbeschreibung, Gesamtpreis oder Mindestlaufzeit, informiert werden“, sagte IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. Zudem sei die richtige Beschriftung des Kauf-Buttons wichtig, damit kein Zweifel mehr darüber besteht, dass beim Anklicken der Käufer zur Zahlung verpflichtet ist. Die gängigen Formulierungen auf den Schaltflächen wie „Bestellen“ oder „Bestellung abschicken“ reichten deshalb nicht mehr aus. Vielmehr müsse unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hingewiesen werden, etwa mit dem Text „Kaufen“ oder „Zahlungspflichtig bestellen“.
Für die Online-Händler habe das unter anderem zur Folge, dass sie ihre Seiten grafisch und funktionell entsprechend anpassen müssen, erklärte Grusser. Nach Schätzungen des Bundesjustizministeriums beliefen sich allein die Umstellungskosten auf rund 42 Millionen Euro. Zudem seien bei einem Verstoß gegen die Button-Lösung die Kaufverträge nichtig. Darüber hinaus drohten Online-Händlern wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, die sehr teuer werden könnten.
04.06.2012
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