Rechnungshof empfiehlt Auflösung der Stiftung Familiensinn
Der Landesrechnungshof hat die Auflösung der Stiftung Familiensinn empfohlen. Die Stiftung sei von Anfang eine ungeeignete Organisationsform zur Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgaben gewesen, geht aus einem Sonderbericht des Rechnungshofes hervor. Er bleibe deshalb bei seiner Empfehlung, die Stiftung aufzulösen und die Familienförderung in Thüringen neu zu organisieren.
Der Rechnungshof war vom Sozialministerium und dem Sozialausschuss des Landtages beauftragt worden, die Stiftung und ihre Arbeit zu überprüfen. Mit der Stiftung sollte die Familienförderung langfristig und unabhängig von der jeweiligen Haushaltslage des Freistaates organisiert werden.
Der Rechnungshof stellte fest, dass die Beauftragung der Stiftung mit der Familienförderung nach wie vor weder mit den bundesgesetzlichen Regelungen des SGB VIII noch mit dem Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz in Einklang zu bringen ist. Der Verwaltungsaufwand der Familienförderung durch die Stiftung sei nunmehr doppelt so hoch, wie er bei Fortführung der Förderung durch das Land selbst gewesen wäre. Die Familienförderung durch die Stiftung sei damit insgesamt ineffizient und unwirtschaftlich.
20.06.2012
Hintergrund
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