Special > Kommentar (Frosts Kolumne)

Lebensfremd


Das Urteil ist lebensfremd. Genauso wie die Praxis vieler Telefonfirmen. Wer umzieht, befand der Bundesgerichtshof, kommt aus einem langfristigen Vertrag für seinen DSL-Anschluss nicht heraus, selbst wenn der Anbieter am neuen Ort keinen Anschluss bieten kann. Der Kunde muss zahlen bis zum bitteren Vertragsende. Dieses Urteil ist lebensfremd aus mehreren Gründen.

Erstens zieht keiner um, nur weil es ihm mal so eben Spaß macht, seine Wohnung auszuräumen. Oft ist der Umzug beruflich bedingt. Arbeitnehmer müssen heutzutage schließlich flexibel sein. Die Vertragspraxis konterkariert diese von den Unternehmen – und dazu gehören auch die Telefonfirmen  - geforderte Flexibilität.

Zweitens: Selbst wenn die Leistung vom selben Anbieter auch am neuen Wohnort angeboten wird, werden nicht selten noch einmal neue, exorbitante Anschlussgebühren fällig. Dazu gibt’s dann noch einen neuen Vertrag, bei dem die lange Vertragszeit von vorn zu laufen beginnt. Wieso eigentlich?

Drittens: Wer einen DSL- oder sonst einen Telefonvertrag abschließt, hat keine Wahl: Entweder er akzeptiert die lange, meist über zwei Jahre gehende Laufzeit, oder er bekommt keinen Vertrag. Ich kenne jedenfalls keinen Telefonanbieter, der etwa Tarife mit einmonatiger Kündigungsfrist anbietet wie inzwischen schon eine Vielzahl von Stromversorgern. Von den Anschluss-Problemen beim Wechsel eines Anbieters mal gar nicht erst zu reden. Man lese nur die Ratgeber-Seiten in der heimatlichen Tageszeitung.

Das Gericht führt wirtschaftliche Vorteile ins Feld, die Kunden erhalten, wenn sie sich auf die lange Vertragszeit einlassen: Niedrige Grundpreise, billige Geräte oder kostenfrei zur Verfügung gestellte Zusatzgeräte wie WLAN-Sticks oder Router.

Das mag ja sein. Aber die Provider bieten das doch nicht an, weil sie den Kunden etwas schenken wollen. Nein. Mit diesen Leistungen kaufen sie sich die Kunden und halten sich gleichzeitig ihre Konkurrenten vom Hals. Sie selbst haben die Abwärtsspirale bei den Preisen für ihre Leistungen in Gang gesetzt. Sie selbst sind verantwortlich dafür, dass die Transparenz über angebotene Leistungen und die dafür notwendigen Preise abhanden gekommen ist. Sie sollten also nicht jammern, wenn sie nun für ihre Leistungen keinen entsprechenden Gegenwert mehr erhalten. Stattdessen greifen sie zum bequemsten Mittel und knebeln ihre Kunden. Und benutzen dafür auch noch die Gerichte. Fatal ist, dass der BGH diese Strategie nun auch noch sanktioniert.

Die Telekommunikationsanbieter sollten endlich mal von ihrem hohen Ross des Monopols herabsteigen und ihren Kunden Mündigkeit und Fairness zubilligen. Wer zufrieden ist mit den gebotenen Leistungen, wird nicht kündigen, selbst wenn er das nach einem Monat oder meinetwegen nach einem halben Jahr könnte. Und wenn es den Unternehmen zu teuer ist, in bestimmten Regionen ihre Leistungen anzubieten, sollen sie die Konsequenzen gefälligst selber tragen und diejenigen aus den Verträgen entlassen, die deshalb ihre Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen können. Oder endlich selbst flexibel sein.

11.11.2010