Kosten der Arbeitslosigkeit seit 2005 um mehr als ein Drittel gesunken
Die gute Konjunktur und die Arbeitsmarktreformen haben nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die Kosten der Arbeitslosigkeit für die öffentlichen Haushalte deutlich sinken lassen. Im Jahr 2005 betrugen die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit noch 88 Milliarden Euro. In den Jahren 2005 bis 2011 nahmen sie um mehr als ein Drittel auf 56 Milliarden Euro ab.
Etwas mehr als die Hälfte der gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit entsteht den öffentlichen Haushalten direkt in Gestalt von Ausgaben, vor allem für Arbeitslosengeld I und II. Das IAB beziffert in der am Dienstag veröffentlichten Studie diese Ausgaben für das Jahr 2011 mit 31 Milliarden Euro.
Die Einnahmeausfälle bei Steuern und Sozialbeiträgen umfassten im gleichen Jahr 25 Milliarden Euro. So habe der Staat wegen der Arbeitslosigkeit knapp zehn Milliarden Euro weniger Steuern eingenommen, davon allein acht Milliarden weniger Lohn- und Einkommenssteuer. Die höchsten Beitragsausfälle verzeichnete laut Studie mit rund neun Milliarden Euro die Rentenversicherung. Den Krankenversicherungen seien im Jahr 2011 Einnahmen in Höhe von mehr als vier Milliarden Euro und der Bundesagentur für Arbeit fast zwei Milliarden Euro entgangen.
22.05.2012
Hintergrund
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