Ratgeber

Abschaffung der Lohnsteuerkarte aus Papier verschoben

Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt ein Jahr später als geplant. Deshalb gelten die alten Lohnsteuerkarten von 2010 auch 2012, wie das Bundesfinanzministerium mitteilte. Derzeit sei der Start für das elektronische Abrufverfahren für den 1. Januar 2013 geplant.

Bis dahin bleiben die Lohnsteuerkarte 2010 sowie die vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 (Ersatzbescheinigung 2011) und die darauf eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Hinzurechnungsbetrag, Religionsmerkmal, Faktor) weiterhin gültig und sind dem Lohnsteuerabzug in 2012 zugrunde zu legen. Ein erneuter Antrag des Arbeitnehmers ist hierfür nicht erforderlich. Wenn sich Änderungen ergeben haben, muss allerdings vom Finanzamt eine neue Ersatzbescheinigung ausgestellt und dem Arbeitgeber vorgelegt werden.

Weiterführende Informationen unter www.thueringen.de/de/tfm/steuern/aktuell/el_lst_karte/.             

07.12.2011