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Dehoga lehnt Bettensteuer weiter ab

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Thüringen lehnt die so genannte Bettensteuer von Kommunen weiter ab. Zugleich kritisierte der Verband die bisherigen Entscheidungen des Thüringer Oberverwaltungsgerichts die Ablehnung von Eilanträgen zweier Hoteliers aus Erfurt und Jena, die sich gegen die Abgabe gewandt hatten. "Somit wird mit Spannung die Entscheidung im jeweiligen Normenkontrollverfahren gegen die Satzungen der beiden Städte abzuwarten sein", erklärte die Präsidentin des DEHOGA Thüringen, Gudrun Münnich.

Das OVG habe es sich zu einfach gemacht und nur auf das Urteil des OVG Koblenz reflektiert, erklärte sie am Montag in Erfurt. "Es ist insgesamt unbefriedigend, wenn, bei allem Verständnis für die Überlastung der Kammer, das OVG sich für eine solche Entscheidung mehr als 7 Monate Zeit lässt und sich dann das Urteil des OVG Koblenz vollständig zu eigen macht, um den Antrag abzulehnen."

Es gebe eine Reihe von rechtlichen Gutachten und Entscheidungen, die eine Kulturförderabgabe für unzulässig erachten, sagte Münnich. Insofern wäre eine Kommune gut beraten, die höchstrichterliche Rechtsprechung abzuwarten. Sie habe kein Verständnis dafür, wenn die Kommunen meinten, mit dieser Abgabe ihre Haushaltslöcher zu stopfen.

12.09.2011