Entfristung der Ist-Versteuerung stärkt Handwerk
Das Thüringer Handwerk hat die geplante Entfristung für die Ist-Versteuerung im Handwerk begrüßt. Der Handwerkstag forderte die Landesregierung zugleich auf, im Bundesrat der Neuregelung zuzustimmen. Die Bundesregierung hatte zuvor beschlossen, die Ist-Versteuerung der Umsatzsteuer – also erst nach Begleichung der gestellten Rechnungen - bis zu einer Umsatzgrenze von 500.000 Euro dauerhaft fortzusetzen.
Mit dieser Entfristung wurde einer Forderung des Handwerks entsprochen, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Thüringer Handwerkstages, Thomas Malcherek, am Mittwoch in Erfurt. Damit werde dauerhaft Liquidität für kleine und mittlere Unternehmen gesichert. Die Entscheidung sei eine wichtige Weichenstellung für den Mittelstand und damit für das Handwerk. "Die meisten unserer Betriebe profitieren von der Ist-Besteuerung, da sie weniger als 500.000 Euro Umsatz erwirtschaften. Die gewonnene Liquidität ist wichtig für die Stabilität der Betriebe", betont Malcherek.
Betriebe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500.000 Euro müssen bei der Ist-Versteuerung erst dann die fällige Umsatzsteuer entrichten, wenn der Kunde gezahlt hat. Für alle anderen Unternehmen gilt: Die Steuer muss nach Leistungsausführung gezahlt werden. Durch die spätere Zahlung der Umsatzsteuer ergeben sich keine Steuerausfälle, die Umsatzsteuer wird lediglich später fällig.
Der Umsatz des Thüringer Handwerks beträgt jährlich rund 13 bis 14 Milliarden Euro.
14.09.2011
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