Ratgeber

Bei Weihnachtsgeschenken nicht in die Steuerfalle tappen

Der Bund der Steuerzahler Thüringens warnt davor, bei Weihnachtsgeschenken in die Steuerfalle zu tappen. Geschenke an Geschäftspartner lassen sich bis zu einem Wert von 35 Euro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen. Übersteigt aber der Geschenkwert 10 Euro, muss das schenkende Unternehmen genaue Aufzeichnungen über die Art des Geschenks und den Empfänger führen.

Viele Steuerzahler wüssten zudem nicht, dass auch der Beschenkte das Präsent mit einem Wert von mehr als 10 Euro grundsätzlich bei sich versteuern muss, erklärte der Verband am Dienstag in Erfurt. Einfacher gehe es, wenn das schenkende Unternehmen das Präsent gleich pauschal mit 30 Prozent selbst versteuere und den Beschenkten schriftlich darüber informiere. Der Beschenkte könne sich dann – ohne steuerliche Pflichten – über das Geschenk freuen. Das Wahlrecht der Pauschalversteuerung müsse aber für alle Geschäftsfreunde einheitlich ausgeübt werden, erklärte der Bund der Steuerzahler.

Geschenke zu besonderen Anlässen an Mitarbeiter seien grundsätzlich als Betriebsausgaben abziehbar. Übersteigt der Wert des Geschenks den Betrag von 40 Euro oder die monatliche Freigrenze für Sachzuwendungen in Höhe von 44 Euro, würden jedoch Lohnsteuer und Sozialabgaben fällig. Werde das Geschenk im Rahmen einer Betriebsveranstaltung übergeben, dürften die Kosten für das Präsent zusammen mit den übrigen Kosten der Feier 110 Euro je Arbeitnehmer nicht übersteigen.

Ein besonderer Geschenktipp in diesem Jahr seien Gutscheine. Der Bundesfinanzhof habe erst kürzlich entschieden, dass auch Gutscheine unter die 44-Euro-Sachbezugsregelung fallen können, erklärte der Bund der Steuerzahler.

22.11.2011