15 Millionen Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer für den Landeshaushalt
In Thüringen wurde im Jahr 2010 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe 15,2 Millionen Euro festgesetzt. Das waren 4,1 Millionen Euro mehr als ein Jahr zuvor. Da es sich bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer um eine Landessteuer handelt, kommt die Summe in vollem Umfang dem Thüringer Landeshaushalt zu Gute.
86 Prozent der gesamten steuerpflichtigen Erwerbe gingen auf Erwerbe von Todes wegen zurück, wie das Landesamt für Statistik am Freitag in Erfurt mitteilte. Der Gesamtwert der Nachlassgegenstände betrug 112,8 Millionen Euro. Dem gegenüber standen 17,5 Millionen Euro Nachlassverbindlichkeiten, die den Erwerb des Erben reduzierten, wie beispielsweise Hypotheken, Steuerschulden, Erbfallkosten oder Schulden. 70 Prozent der Nachlässe lagen unter 100.000 Euro.
Neben den Erwerben von Todes wegen kam es in Thüringen in 240 Fällen zu steuerpflichtigen Schenkungen zu Lebzeiten mit einem Gesamtwert von knapp 14 Millionen Euro. Ermittelt wurde ein steuerlicher Erwerb von 9,5 Millionen Euro, auf deren Basis 1,5 Millionen Euro tatsächlich festgesetzt wurden.
03.02.2012
Hintergrund
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