IHK bemängelt schlechte Förderung von Existenzgründern
Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen bemängelt die schlechter gewordene Förderung von Existenzgründern durch die Bundesagentur für Arbeit. Nach der Umstellung der Förderung von einer Pflicht- auf eine Ermessensleistung stellten die Gründungsberater der Kammern fest, dass die Agenturen mit einem grundsätzlichen “Nein“ zu Förderanträgen eine regelrechte Blockade aufgebaut haben. Gründungsinteressierte berichteten sogar von angedrohten Leistungskürzungen, wenn sie an ihrem Vorhaben festhalten.
Mit der Einführung des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt war auch die Umwandlung des Existenzgründungszuschusses der Bundesagentur für Arbeit (BA) von einer Pflicht- in eine vollständige Ermessensleistung verbunden. Zudem erhöhte sich der erforderliche Restanspruch auf Arbeitslosengeld und es reduzierte sich die Förderhöhe. Die Vermittlung in eine abhängige Beschäftigung, alternativ eine entsprechende Qualifizierung, sollen Vorrang haben.
Großes Interesse
Aktuell sei in Thüringen trotz der konjunkturbedingten Verbesserung der Chancen am Arbeitsmarkt ein nach wie vor großes Gründungsinteresse auch aus der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen, konstatierte die IHK Südthüringen am Freitag in Suhl. Die These von den „Notgründungen“ widerlege die Gründerumfrage 2011 des Beratungsnetzwerkes Gründen und Wachsen in Thüringen, wonach Motive für den Start in die Selbstständigkeit für 52 Prozent neue Herausforderungen und für 44 Prozent Selbstverwirklichung sind. Auch eine gute Geschäftsidee und ein höheres Einkommen seien wegweisende Gründe gewesen, während die Rückkehr in Arbeit nur von 34 Prozent genannt wurde.
Auch wenn etwa zwei Drittel aller Gründer maximal sechs Monate Vorbereitungszeit bis zum Start in die Selbstständigkeit benötigten, sei in der Regel ein längerer Zeitraum notwendig um die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens zu erreichen. Hier habe der Gründungszuschuss der BA eine wirksame Unterstützung in der Startphase gebildet.
Zwang zu schneller Startphase
„Aus Sicht der IHK Südthüringen führt die Veränderung der Förderung zum wirtschaftlichen Zwang für den Gründer, dass sich die Gründung schneller tragen muss“, sagte Hauptgeschäftsführer Ralf Pieterwas. „Die Entscheidung über die Inanspruchnahme des Gründungszuschusses scheint weniger vom Geschäftsmodell des potenziellen Gründers als mehr von der Kassenlage der jeweiligen Arbeitsagentur abhängig zu werden.“
10.02.2012
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