Land präzisiert Vergabeverfahren für Fördermittel
Das Land hat das Vergabeverfahren für die Investitionsförderung modifiziert. Grund sei, dass die zur Verfügung stehenden Mittel das Antragsvolumen deutlich überschreitet, sagte Wirtschaftsminister Matthias Machnig am Freitag in Erfurt. Deshalb könnten nicht mehr alle Förderanträge bedient werden, so dass klare und transparente Vergabekriterien notwendig seien. Diese seien mit den Industrie- und Handelskammern und den Wirtschaftsverbänden abgestimmt worden.
Nach Angaben von Machnig stehen in diesem Jahr etwa 150 Millionen Euro im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) zur Verfügung. Zusammen mit EU-Mitteln wie aus dem EFRE-Topf könnten wahrscheinlich bis zu 200 Millionen Euro ausgereicht werden. Bereits jetzt lägen aber 188 Anträge auf Fördermittel von insgesamt 260 Millionen Euro vor.
Interessen des Landes
„Wenn wir aber nicht mehr jedes Projekt fördern können, dann brauchen wir klare, transparente Kriterien, an denen wir uns bei der Auswahl der förderfähigen Vorhaben orientieren, sagte Machnig. Es sei „notwendig und legitim“, die Vergabe öffentlicher Subventionen an regional- und strukturpolitische Landesinteressen zu koppeln.Dazu zählten gute Einkommen und vernünftige Arbeitsbedingungen ebenso wie hohe Forschungsintensität, Energieeffizienz oder Exportanteil.
Priorität für Erstinvestitionen
Neuansiedlungen – also Erstinvestitionen im Freistaat – erhielten bei der Vergabe eine höhere Priorität als Erweiterungsinvestitionen. Diese wiederum werden nach der Zahl der möglichen Zuschläge des GRW-Zuschlagssystems gestaffelt, so dass Projekte mit drei Zuschlägen eine höhere Priorität besitzen als solche, auf die nur zwei, ein oder gar kein Zuschlagskriterium zutreffen.
Ausnahmen möglich
Allerdings will Machnig bei für Thüringen besonders bedeutsamen Großansiedlung Ausnahmen machen. Hat ein Unternehmen aufgrund einer besonderen strategischen Bedeutung vom Land eine grundsätzliche Unterstützungserklärung – einen so genannten „Letter of Intend“ erhalten, werde die Investition auf jeden Fall vom Vorrang gefördert. ausgestellt wird. Man wolle bis Ende 2013 möglichst viele Großansiedlungen nach Thüringen holen, da in der kommenden Förderperiode mit einer restriktiveren Förderpolitik der Europäischen Union zu rechnen sei. So zeichne sich bereits ab, dass ab 2014 Großansiedlungen voraussichtlich nicht mehr förderfähig sein werden.
Entscheidungen zu Stichtagen
Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach Angaben Machnigs jeweils zu bestimmten Stichtagen. Am 31. März und am 30. Juni würden jeweils 50 Prozent der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel bewilligt, am 31. August dann Rückflüsse und evtl. zusätzliche Mittel vergeben.
Ausgenommen von diesem Bewilligungsverfahren sind wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen und Anträge auf Clusterförderung sowie ein Budget von 5 Millionen Euro für Anträge aus der Tourismusbranche. Das Auswahlverfahren mit den Stichtagen wird auf der Internetseite der TAB (www.aufbaubank.de) veröffentlicht und damit transparent gemacht.
16.03.2012
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