Geldauflagen in Strafsachen über 1,76 Millionen Euro verhängt
Im Jahr 2011 haben die Thüringer Gerichte und Staatsanwaltschaften in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren Geldauflagen in Höhe von rund 1,76 Millionen Euro verhängt. Das Geld kam gemeinnützigen Einrichtungen zugute, wie das Thüringer Justizministerium am Mittwoch in Erfurt mitteilte. Viele der Projekte und Vereine unterstützen Opfer von Straftaten oder leisten präventive Arbeit in der Straffälligenhilfe. Gegenüber dem Vorjahr 2010 verringerte sich die Summe um 560.000 Euro. In die Staatskasse flossen außerdem 270.137,50 Euro.
775 verschiedene Einrichtungen und Vereine profitierten von den Bußgeldern. Die meisten Zuwendungen erhielten der „Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr“, gefolgt von der Opferschutzorganisation Weißer Ring e.V. und der Stiftung Kinderhospiz Mitteldeutschland. Unter den Empfängern sind darüber hinaus Einrichtungen aus Kultur, Naturschutz, Sport, Gesundheitspflege, Verkehrssicherheit, Bildung, Jugend und Freizeit. Gerade im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit können mit Hilfe der Geldzuweisungen vielfältige Angebote realisiert werden.
09.05.2012
Hintergrund
Viel Kohle ohne Risiko
Der Trojaner legte weltweit Computer lahm. Angeblich sollten die Nutzer pornografisches Material oder illegal Musik oder Videos aus dem Netz herunter geladen haben, erklärte die Mail mit dem Signum von Polizeibehörden aus aller Welt. 100 Euro sollte man zahlen, dann würde der Computer wieder frei geschaltet. Drei von 100 Betroffenen zahlten. Es hat ihnen nichts genützt, berichtet Gerald Hesztera von der europäischen Polizeibehörde Europol am Donnerstag auf einer Fachtagung in Erfurt. Sie sind Cyberkriminellen aufgesessen.
Termine in Thüringen
15.06.2013 - „Tag der Offenen Tür“ bei PIKO am 15. Juni 2013 »
Frosts Kolumne
Harte Einschnitte
Regierungschefin Christine Lieberknecht spricht von einem „dramatischen Bericht“. Und in der Tat hat die von der schwarz-roten Landesregierung berufene Expertenkommission dem Freistaat harte Einschnitte nahe gelegt. Sie betreffen einerseits die Landesverwaltung selbst, andererseits aber auch die Kommunen und ihre Strukturen. Da aber beginnt ein Dilemma. Denn für die Reformen der beiden Ebenen hat Lieberknecht einen unterschiedlichen Zeitplan.
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