Debatte um Alkoholverbot in Erfurter Innenstadt
Das Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts zum Alkoholverbot in der Innenstadt von Erfurt hat eine heftige Debatte ausgelöst. Erfurts Oberbürgermeister Andreas Bausewein bedauerte die Entscheidung. Die Innenstadt sei durch das Verbot sauberer geworden. Die Industrie – und Handelskammer Erfurt unterstützte das Anliegen der Kommune. Innenminister Jörg Geibert lud den Gemeinde- und Städtebund zu einem Gespräch ein, um gesetzeskonforme Lösungen zu finden.
Das Oberverwaltungsgericht in Weimar hatte am Donnerstag die von der Stadt Erfurt erlassenen Regelungen als teilweise rechtswidrig kassiert. Die Entscheidung betraf insbesondere den Passus der Stadtordnung, wonach in Bereichen der Altstadt das mit dem Verzehr von Alkohol verbundene Lagern von Personengruppen oder längere Verweilen einzelner Personen untersagt wird. Durch das Trinken in der Öffentlichkeit entstehe keine allgemeine Gefahrenlage. Für ein solches vorsorgliches Verbot gebe es keine ausreichende landesgesetzliche Ermächtigung. Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. (Az 3 N 653/09)
Begründung wird geprüft
Bausewein bedauert, dass das Gericht der Argumentation der Stadt Erfurt nicht gefolgt ist: „Die Stadtordnung hat sich bewährt. Die Innenstadt ist wesentlich sauberer geworden, Beschwerden über alkoholisierte, pöbelnde Personen sind sichtbar zurückgegangen, erklärte Bausewein am Freitag. Zunächst werde die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet und dann entschieden, wie die Stadt in dieser Angelegenheit weiter vorgeht.
Geibert äußert Verständnis
Innenminister Jörg Geibert erklärte, er habe „großes Verständnis für das Anliegen
der Kommunen“. Er lud den Gemeinde- und Städtebund Thüringen und die Stadt Erfurt zum gemeinsamen Gespräch ein, um zu erörtern, „ob und wie die gesetzlichen Regelungen geändert werden können, um zukünftig entsprechende Verordnungen für ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen zu ermöglichen“.
Auch IHK befürwortet Verbot
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt stellte sich hinter die Stadt Erfurt „Das nunmehr wieder Alkohol auf dem Anger, der Krämerbrücke und anderen Plätzen der Landeshauptstadt konsumiert werden darf, stößt bei Händlern und Gastronomen in der Erfurter Innenstadt auf massive Kritik und Unverständnis“, sagte IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. Gerade die Touristen schätzten die historische aber auch gepflegte und sichere Erfurter Innenstadt. Dies dürfe durch übermäßigen Alkoholgenuss auf öffentlichen Plätzen und den damit möglichen Folgen nicht gefährdet werden.
22.06.2012
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