Justizminister und Mieterbund für Erhalt des sozialen Mietrechts
Thüringens Justizminister Holger Poppenhäger und der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten haben sich gegen die Initiative der Bundesregierung zur Änderung des Mietrechts ausgesprochen. Sie fordern dringend Korrekturen an dem Gesetzentwurf, damit der bisher geltende Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern bewahrt wird.
„Klimaschutz, bezahlbares Wohnen und Mieterrechte dürfen keine Gegensätze sein. Unser soziales Mietrecht muss erhalten bleiben, auch wenn das der schwarz-gelben Bundesregierung nicht passt“, erklärte Poppenhäger. Die Vorstellung der Bundesregierung, mit dem Abbau von Mieterrechten, zum Beispiel dem Mietminderungsrecht, könnten Investitionen ausgelöst und energetische Modernisierungen vorangetrieben werden, sei schlicht falsch. Außerdem gelte, dass über Änderungen des Miet- und Zivilprozessrechts Wohnungsbetrügern nicht das Handwerk gelegt werden kann. „Letztlich sind die geplanten Mietrechtsänderungen in einem hohen Maße ungerecht und sozial unausgewogen“, sagte Siebenkötten. Sie beschnitten Mieterrechte oder schafften sie ab und erweiterten gleichzeitig die Rechte der Vermieter.
Antrag eingereicht
Das Thüringer Justizministerium hat gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, die vorgesehenen Einschränkungen des Mietminderungsrechts zu streichen. Der Bundesgerichtshof weise in seiner Rechtssprechung darauf hin, dass die gesetzlich ermöglichte Minderung die Aufgabe hat, die Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungen Mietsache und Mietzins sicherzustellen. Die Bundesregierung greife in dieses Äquivalentverhältnis nun einseitig zu Lasten eines Vertragpartners ein.
28.06.2012
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