Ratgeber

Zeiterfassungssysteme mit Fingerabdruck nur in Ausnahmefällen zulässig

Zeiterfassungssysteme am Arbeitsplatz, die biometrische Daten wie Fingerabdrücke nutzen, sind in der Regel nicht zulässig. Darauf hat Thüringens Datenschutzbeauftragter Lutz Hasse hingewiesen. Die Erhebung, Speicherung und Verwendung biometrischer Daten seien Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Arbeitnehmer, die datenschutzrechtlich nicht gerechtfertigt seien.

IHK: Kein gesetzlicher Anspruch auf Feiertagszuschlag

Wer Pfingsten arbeiten muss, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Feiertagszuschläge. Darauf hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt aufmerksam gemacht.

BGH stärkt Rechtsschutz für Verbraucher

Der Bundesgerichtshof hat den Rechtsschutz für Verbraucher gestärkt und zwei Klauseln in Rechtsschutzversicherungsverträgen für unwirksam erklärt. Rechtsschutzversicherungen dürfen demnach die in ihren Versicherungsbedingungen verwendete "Effektenklausel" und die "Prospekthaftungsklausel" nicht weiter verwenden.

Deko im Treppenhaus nur mit Einverständnis des Eigentümers

Mieter dürfen das Treppenhaus nicht eigenmächtig dekorieren. Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln, über das die LBS am Montag informierte. Nach diesem Urteil musste eine Mieterin ein Bild entfernen, das sie im Bereich des Treppenaufgangs an der Wand angebracht hatte, ohne vorher jemanden um Erlaubnis zu fragen. Trotz mehrfacher Aufforderung kam die Mieterin der Bitte des Eigentümers zum Entfernen des Bildes nicht nach.

BGH: Bonus für Stromkunden muss gezahlt werden

Der Bundesgerichtshof hat sich im Streit um die Auslegung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) in Stromlieferungsverträgen auf die Seite der Verbraucher gestellt. Es entschied, dass ein Bonus, der Neukunden bei einer bestimmten Vertragsdauer einmalig gewährt wird, auch dann zu zahlen ist, wenn der Kunde zum Ende dieser Vertragsdauer kündigt.

Foto: AOK

Bei Heuschnupfen-Verdacht schnell zum Arzt

Bei Symptomen von Heuschnupfen sollten Betroffene möglichst schnell den Arzt aufsuchen. Das gelte auch für zunächst noch harmlos erscheinende Anzeichen, rät die AOK Plus. Bei einem allergologisch erfahrenen Arzt sollte man dann testen lassen, auf welche Pollenart man allergisch reagiert.

FlexStrom-Pleite: Was Kunden beachten sollten

Von der Insolvenz des Berliner Energieanbieters FlexStrom AG betrifft rund 500.000 Kunden. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät den Kunden der FlexStrom-Gruppe, zu der auch die Unternehmen Löwenzahn Energie und OptimalGrün gehören, zur Besonnenheit. „Eine Insolvenz ist nicht gleichbedeutend mit Lieferstopp“, erklärte Dirk Weinsheimer, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Thüringen. Kein Kunde müsse befürchten, ohne Strom im Dunkeln sitzen zu müssen.

Kein generelles Verbot für Hunde- und Katzenhaltung in Mietwohnungen

Wohnungseigentümer können die Haltung von Hunden oder Katzen in einer Mietwohnung nicht durch eine Formularklausel im Mietvertrag verbieten. Ein solches Verbot in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Wohnungsgenossenschaft sei unwirksam, weil es den Mieter unangemessen benachteiligt, entschied der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe (Az: VIII ZR 168/12).

Land muss Lehrern Schulbücher bezahlen

Lehrer haben Anspruch auf den Ersatz von Aufwendungen für Schulbücher. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Nach dem Urteil muss nicht der Schulträger, sondern das Land Niedersachsen als Arbeitgeber des klagenden Lehrers für die Erstattung der Kosten aufkommen. (Az.: 9 AZR 455/11)

Symbolfoto: Uwe Frost

Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten – noch essbar?

Immer wieder bieten Supermärkte Lebensmittel an, deren Haltbarkeitsdatum überschritten ist. Dürfen sie noch verlauft werden und vor allem – sind sie noch genießbar? Wichtig ist die genaue Bezeichnung der Verfallsfrist. Lebensmittel dürfen auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) weiter verkauft werden. Waren mit einem Verfallsdatum „Zu verbrauchen bis…“ dagegen nicht.